Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Im Wesentlichen geht es dabei um die Einhaltung grundlegender Menschen­rechts­standards wie dem Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden.

Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den/die Verursacher*in der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen tätig werden.

Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft eine etablierte Behörde die Einhaltung des Gesetzes.

Sie kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

Autor: Heiko Hettich, IHK Region Stuttgart

Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 

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