Gegenseitigkeitsgeschäfte
Ein Gegenseitigkeitsgeschäft ist eine Form von Kompensationsgeschäft im Außenhandel, bei dem zwei oder mehrere Wirtschaftspartner*innen Leistungen und Waren wechselseitig voneinander beziehen.
Oft handelt es sich dabei auch um reine Tauschgeschäfte, bei denen keine Zahlungsströme erfolgen. Gegenseitigkeitsgeschäfte sind vor allem in Ländern mit Devisenknappheit bedeutsam. Die Wareneinfuhr wird von dem einen Partnerstaat nur zugelassen, wenn der andere Staat im Gegenzug die Warenausfuhr zulässt. Im Gegensatz zu den früheren einfachen Tauschhandeln, werden heutzutage komplizierte Abwicklungsverfahren verwendet.
weiterführende Links:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1245/kompensationsgeschaeft-v11.html