EU-Binnenmarkt

EU-Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt steht für einen internen Markt in dem vier Grundfreiheiten gelten: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr.

Es gibt zahlreiche Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Der Binnenmarkt ist wichtig für die Europäischen Union, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum, den technischen Fortschritt und die Mobilität zu steigern. Die Vollendung des gemeinsamen EU-Binnenmarkts hat der deutschen Wirtschaft zum einen eine ungeheure Schubkraft verliehen, zum anderen ist der Wettbewerb härter geworden. Zunehmend wird die Wirtschaftspolitik in Brüssel gemacht, eine Politik, die die deutsche Wirtschaft unmittelbar beeinflusst, wie die Beispiele Niederlassungsfreiheit, EU-Fördermittel oder Harmonisierung von Rechtsvorschriften zeigen.

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

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