Endverbraucher*in

Endverbraucher*in

In der Regel bezeichnet dies die Personen, die eine Ware in der Absicht kaufen, sie zu konsumieren, im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen, die Er­zeugnisse kaufen, um sie weiterzuverarbeiten oder zu bearbeiten, und auch im Gegensatz zu Groß-, Zwischen- oder Einzelhändlern, die sie kaufen, um sie unverändert weiterzuverkaufen. Endverbraucher*innen tragen in der Regel die Steuerlast.

Autorin: Fabienne Reiff, IHK Region Stuttgart

Weitere Informationen - Gabler Wirtschaftslexikon

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