Endverbleibsdokument

Endverbleibsdokument

Für die genehmigungspflichtige Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist mit der Antragstellung grundsätzlich ein Endverbleibsdokument vorzulegen.

Es gibt verschiedene Arten:

- eine Endverbleibserklärung (EVE). Dies ist die schriftliche Erklärung eines privaten Empfängers oder Endverwenders über den Endverbleib und die Endverwendung der Waren. Die EVE muss den Briefkopf der empfangenden Person enthalten und dem vorgegebenen Textmuster des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechen.

- Oder eine Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB). Dies ist die schriftliche Erklärung einer staatlichen Behörde des Bestimmungs- oder Empfängerlandes, dass sie von der beabsichtigten Einfuhr der fraglichen Waren unterrichtet ist, dieser zustimmt und eine eventuelle Wiederausfuhr nach dem eigenen Exportrecht überwachen wird.

Autorin: Fabienne Reiff, IHK Region Stuttgart

Weitere Infomationen - BAFA

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