Embargo

Embargo

Embargos sind Wirtschaftssanktionen und werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen durch Ländergruppen oder einzelne Länder angeordnet, um die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr bestimmter Länder zu beschränken. 

Ein klassisches Beispiel ist das Verbot, Rüstungsgüter in bestimmte Staaten auszuführen (Waffenembargo). Embargomaßnahmen können auch nur einzelne politische Gruppierungen oder Personen betreffen. Mitunter erstrecken sich die Sanktionen auch auf bestimmte Wirtschaftsbereiche eines Landes. Ein ansonsten unkritisches Vorhaben kann also durch ein Länderembargo genehmigungspflichtig werden oder gar komplett untersagt sein. Das hängt von den konkreten Vorschriften im Einzelfall ab. 

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

IHK Region Stuttgart, Dokument 4810

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