Einfuhrlizenz

Einfuhrlizenz

Nach EU-Vertrag haben die Mitgliedstaaten u. a. die Versorgung der Bevölkerung sowie die Stabilisierung der Märkte zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Dies sollte durch die Errichtung einer Europäischen Marktorganisation geschehen. Bei der Einfuhr bestimmter Waren der Landwirtschaft und Fischerei aus Drittländern sind Lizenzen erforderlich. Hierbei handelt es sich um die Erlaubnis, bestimmte Mengen einer sog. Marktordnungsware (z. B. Getreide, Obst, Rind-/Schweinefleisch, Milch und Milcherzeugnisse) innerhalb einer bestimmten Zeit einzuführen.

In den Einfuhrmaßnahmen im elektronischen Zolltarif (EZT) wird angezeigt, ob die Einfuhr für die jeweilige Ware nur mit einer Einfuhrlizenz erlaubt ist. So ist derzeit nur die Einfuhr von bestimmtem Reis, Hanf und Hanfsamen sowie Ethylalkohol allgemein lizenzpflichtig. Bei etlichen anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden Einfuhrlizenzen zusätzlich auch zur Verwaltung von Zollkontingenten (deshalb auch Lizenzkontingente genannt) verwendet.

Autorin: Fabienne Reiff, IHK Region Stuttgart

EZT-Online

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