Einfuhrbeschränkungen
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen.
Wichtige Beschränkungen enthalten unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Daneben beschränkt eine Reihe nicht-außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, wie z. B. das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht die Einfuhr von Waren. Der Elektronische Zolltarif informiert über Beschränkungen bei der Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen und der Einfuhr von Textil- und Bekleidungserzeugnissen. Das Bundesamt für Wirtschaft und die Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine Übersicht (Einfuhrfibel) über die bestehenden Importbeschränkungen in der Europäischen Union (EU) zur Verfügung.
Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart