Dokumenteninkasso

Dokumenteninkasso

Ein Dokumenteninkasso ist die Verpflichtung von Importierenden, die Ware bei Erhalt der Dokumente, die ihnen die Verfügungsgewalt über die Ware gewähren, zu bezahlen oder ein Akzept zu leisten.

Exportierende erteilen hierzu ihrer Hausbank einen Inkassoauftrag und übergenem die notwendigen Dokumente. Importierende haben damit die Sicherheit, dass die Ware versandt wurde. Exportierende haben das Risiko, dass sich der/die ausländische Kund*in weigert, die Exportdokumente aufzunehmen. Zudem besteht die Gefahr, dass bei direktem Versand der Ware an Importierende diese von Abnehmenden ohne Bezahlung des Inkassobetrages oder ohne Akzeptleistung aufgenommen wird (unechtes Inkasso). Exportierende sollten deshalb bereits bei der Erteilung des Inkassoauftrages an ihre Hausbank sicherstellen, dass die Ware (Exportdokumente) an die Bank von Empfangenden adressiert ist (echtes Inkasso). Erst nach Zahlung oder Akzeptierung durch Kaufende händigt die Bank der Kaufenden die Dokumente aus.

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

IHK Region Stuttgart, Dokument Zahlungsbedingungen

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!