CIP... benannter Bestimmungsort

CIP... benannter Bestimmungsort

CIP steht für Carriage, Insurance Paid to und ist eine INCOTERM-Klausel.

Verkaufende müssen die Ware von ihnen benannten Frachtführenden liefern. Zusätzlich haben sie die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Außerdem müssen sie den Transportversicherungsvertrag (wieder nur mit Mindestdeckung) auf ihre Kosten abschließen. Die CIP-Klausel verpflichtet Verkaufende außerdem zur Verpackung und zur Freimachung der Ausfuhr. Die Klausel ist ebenfalls für alle Transportarten anwendbar.

Autor: Claudia Schneider, IHK Region Stuttgart

weiterführender Link: Incoterms, IHK Region Stuttgart

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