CE-Kennzeichnung
Viele Produkte, die auf dem EU-Markt erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen. Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass spezifische gesetzliche Vorgaben und Richtlinien, u. a. zu Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, eingehalten werden.
Hersteller*innen, die in Europa ansässig sind, müssen die CE-Kennzeichnung kraft nationaler Gesetze anbringen. Das Spektrum der Produkte, die das CE-Kennzeichen tragen müssen, reicht dabei von Spielzeug bis hin zu Medizinprodukten. Der/Die Hersteller*in ist zur CE-Kennzeichnung verpflichtet, wenn auf seinem/ihrem Produkt eine oder mehrere der EU-Richtlinien anzuwenden sind. Jede/r Hersteller*in prüft in eigener Verantwortung, welchen Richtlinien sein/ihr Produkt unterliegt. Ein Produkt, auf das keine der Richtlinien anzuwenden ist, darf im Regelfall nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart
weiterführende Links:
IHK Region Stuttgart, Dokument 19664