CBAM

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Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft große Teile der deutschen Industrie.

Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen diese Importe seit 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden, letztmalig im Januar 2026.

Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. Innerhalb der EU besteht keine Meldepflicht für CBAM-Güter. 2026 startet die Implementierungsphase des Systems, die Registrierung ist seit 31. März 2025 möglich.

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