Catch all
Begriff aus der Exportkontrolle. Mit dem Begriff "catch all" wird der Umstand beschrieben, dass alle Güter ausfuhrgenehmigungspflichtig sein können.
Man unterscheidet gelistete und nicht-gelistete Güter. Erstere sind auf verschiedenen Güterlisten (z.B. Anhang I EG-Dual-Use-Verordnung) mit ihren technischen Eigenschaften erfasst. Ihr Export ist immer genehmigungspflichtig. Nicht-gelistete Güter hingegen können aufgrund ihres spezifischen Verwendungszwecks genehmigungspflichtig werden. Ein Beispiel wäre die Lieferung einer nicht-gelisteten Maschine, die in einem Waffenembargoland zur Rüstungsproduktion eingesetzt wird. Die Catch-all-Regelungen sind in Artikel 4 EG-Dual-Use-Verordnung enthalten.
Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart